Mittwoch, 18. September 2013

Jobcenter ME-aktiv - Gemeinwohlarbeit im Kreis Mettmann

Das Jobcenter ME-aktiv (Für den Kreis Mettmann) erklärt eine Arbeitsgelegenheit (Gemeinwohlarbeit) „Ein-Euro-Job“ und ab wann man eine Arbeitsgelegenheit annehmen „MUSS!“.

Das Jobcenter ME-aktiv erklärt auf seine Webseite ab wann Hartz IV-Leistungsberechtigte Menschen einen Ein-Euro-Job zugewiesen bekommen. So heißt es, wenn betroffene Menschen die Möglichkeiten selber Arbeit zu finden, oder mit Hilfe des Jobcenters ausgeschöpft sind, kann das Jobcenter eine Stelle in der Gemeinwohlarbeit einen Leistungsberechtigten zuweisen.

Das Jobcenter weißt in seiner Erklärung daraufhin, dass der Arbeitsvermittler dann von einer Arbeitsgelegenheit oder AGH sprechen würde.  Desweiteren teilt das Jobcenter auf seine Webseite mit, dass der Begriff Ein-Euro-Job doch irreführend wäre, denn der gezahlte Betrag für eine Arbeitsgelegenheit würde im Kreis Mettmann ja 1,50 Euro betragen.

Das Jobcenter ME-aktiv ist auch der Meinung, dass eine Arbeitsgelegenheit im Kreis Mettmann den betroffenen Menschen den Erwerb von fachlichen und sozialen Fähigkeiten vermittelt die sie näher am ersten Arbeitsmarkt heranbringt. Wichtig schreibt das Jobcenter ist, das eine Arbeitsgelegenheit auch nicht dann abgelehnt werden kann, wenn diese nicht dem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht.

Das sind ja tolle Worte in einem rosaroten Karton mit rotem Schleifchen verpackt. Der Hinweis, dass eine Arbeitsgelegen nicht abgelehnt werden kann ist anscheinend das Überraschung Schmankerln im rosaroten Karton.

Ich frage mich, um welche fachlichen und sozialen Fähigkeiten hier tatsächlich die Rede ist. Etwa Möbel schleppen bei der „Bepro-Die Werkstatt“  einem Sozialkaufhaus in Velbert? Eine weitere gut Frage wäre dann noch, wie viele betroffene Menschen die im Kreis Mettmann vermutlich unter Sanktionsandrohung eine Arbeitsgelegenheit ausüben müssen, wurden schon tatsächlich längerfristig in einer sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt?

Das erwähnen das der Begriff Ein-Euro-Job doch irreführend wäre, da ja im Kreis Mettmann die Arbeitsgelegenheiten mit 1,50 Euro bezahlt werden, verbirgt schon einen gewissen Sarkasmus.
Nun gut, hier mal eine detaillierte Erklärung für das Jobcenter ME-aktiv, aber auch für alle anderen, was eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (Gemeinwohlarbeit) tatsächlich darstellt und wem diese Arbeit tatsächlich dient.


1)
Ein-Euro-Jobs: Die Ausbeutung von Hartz IV-Betroffene Menschen durch die Armutsindustrie

Wenn man genauer hinsieht handelt es sich bei einem Ein-Euro-Job gar nicht um einen regulären Job wie diese vielfach in Stellenanzeigen oder auch Jobbörsen ausgeschrieben werden. Der Ein-Euro-Job ist vielmehr ein Brückenjob mit einer Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld II Empfänger und soll Langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt eingliedern. Ein-Euro- Jobber werden deshalb in Arbeiten von öffentlichen Interesse vermittelt, wo sie wettbewerbsneutral Arbeiten verrichten.

Wie funktioniert das Prinzip und wie können windige Geschäftemacher aus der Armutsindustrie Ein-Euro-Jobs auch für ihre fragwürdige Einrichtung nutzen?
Meine Recherche führte zu folgendes Ergebnis:
Geschäftemacher der Armutsindustrie die einen Auftrag zu erfüllen haben, der einem öffentlichen Interesse dient, können bei der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort Bedarf ihrer Einrichtung an Langzeitarbeitslosen bzw. Arbeitslosengeld II-Bezieher melden.

Ist der Bedarf einer Einrichtung von der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort abgesegnet, werden Arbeitslosengeld II-Bezieher vom Jobcenter vor Ort in diese Einrichtung vermittelt. Diese Arbeiten dann für die Einrichtung und werden mit einem Entgelt von 1€ bis 1,50€ pro Stunde bezahlt. Die Arbeitsagentur zahlt der Einrichtung für den Aufwand der Schaffung von Zusatzjobs (Ein-Euro-Job) zwischen 200€ bis 500€ pro Monat und geschaffenen Ein-Euro-Job.

Wer profitiert tatsächlich von einem Ein-Euro-Job?
Der Gesetzgeber sieht vor das Ein-Euro-Jobs lediglich als ergänzend, nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral vergeben werden dürfen. Verbände und gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt (AWO, Caritas und die Diakonie machen das dicksten Geschäft mit den sogenannten zusätzlichen, aber vor allen Dingen billigen Arbeitskräften.

In welchen Arbeitsfeldern werden Ein-Euro-Jobber häufig vermittelt?
Die am meisten verbreitetsten  Einsatzgebiete in die Hartz IV-Empfänger zu einem Ein-Euro-Job verdonnert werden sind:
Kindergärten, Garten- und Landschaftspflege, städtische Abfallbeseitigung, aber auch gerne in Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen.

Arbeitsfelder der gemeinnützigen Organisationen und Verbände mitunter tatsächlich gemeinnützig und wettbewerbsneutral?
Ich stelle mir die Frage, ob Einsatzgebiete wie Kindergärten, Garten- und Landschaftspflege, städtische Abfallbeseitigung, oder Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen tatsächlich wettbewerbsneutral sind.
Das wir zum Beispiel in der Altenpflege und aber auch in den Krankenhäusern einen Personalmangel in Deutschland haben ist doch nichts neues. Wenn dann in diesen Arbeitsfeldern Ein-Euro-Jobber vermittelt werden, könnte es vielleicht daran liegen, das man so teure Personalkosten auf Kosten des Steuerzahlers einsparen will...?

Wie profitiert ein Langzeitarbeitsloser (Hartz IV-Empfänger) von einem Ein-Euro-Job?
Also das Argument, das ein Ein-Euro-Job dazu dienen könnte das Hartz IV-Empfänger wieder zurück ins Arbeitsleben finden, lasse ich nur bedingt gelten. Immer hin gibt es die Alternative einen Minijob anzunehmen, mit dem auch gleich der Steuerzahler entlastet wird.
Eine mir bekannte Rechnung was einem Hartz IV-Empfänger von einem Minijob bleibt:
100€ sind auf dem Hartz IV-Regelsatz anrechnungsfrei.  Jeder weitere Betrag über 100€ verbleiben mit 20% . Also, bei 400€ Verdienst, bleiben dem Minijobber 160€ und 240€ werden auf dem Hartz IV-Regelsatz angerechnet. De facto eine Entlastung von 240€ für den Steuerzahler, gegenüber einem Ein-Euro-Job der Steuerzahler nochmal draufzahlt.

Abschließend möchte ich meine Meinung zu den fragwürdigen Ein-Euro-Jobs in einem Satz bezüglich zu diesem Artikel deutlich machen.
So funktioniert die Armutsindustrie mit ihren fragwürdigen und für Arbeitslosengeld II-Empfänger ins nichts verlaufenden Ein-Euro-Jobs auf kosten des Steuerzahlers.

Lese zu diesem Artikel auch:
Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs »
Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis »

Anmerkung zu der Höhe der Zahlungen von der Arbeitsagentur für die Schaffung von Zusatzjobs (Ein-Euro-Job) an Verbänden und Organisationen pro Monat und geschaffenen Ein-Euro-Job.
Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Höhe der Zahlungen, die Beträge 200€ bis 500€ ergeben sich aus meiner Internet-Recherche.


2)
Arbeiten bei der Diakonie und die Ein-Euro-Jobber

Heute habe ich mir mal die Mühe gemacht und nach der Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Diakonie recherchiert. Die Diakonie ist der christlichen evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen und steht für:
Die Diakonie stand schon immer für den Schutz der Armen, Schwachen und Fremden. Sie ist entstanden aus der Armutsbewegung im Mittelalter und entwickelte somit für die Armen und Schwachen eine Armutsordnung und Armenfürsorge.

Wer mit welcher Voraussetzung kann bei der Diakonie Arbeiten?
Dazu habe ich folgendes im Internet gelesen:
Bei der Diakonie sind theologische Lehrunterschiede unwesentlich und somit können auch andere Mitglieder einer christlichen Kirche im Ausnahmefall eingestellt werden.  Der Oberbegriff dafür lautet „ACK“ (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen).

Mir hat das was ich bei meiner Recherche lesen konnte aber nicht gereicht und deshalb habe ich mir weitere Mühe gemacht und habe die Diakonie Deutschland angerufen.
Anruf 05.07.2013 um 11:30 Uhr
Meine Frage an die nette Dame (Name ist mir bekannt) aus dem Empfang lautete:
Kann ich eine Tätigkeit innerhalb der Diakonie ohne das ich einer Kirche angehöre bekommen.
Die nette Dame antwortete mir freundlich, grundsätzlich ist es zwingend notwendig das ein Bewerber evangelisch getauft ist und einer christlichen Kirche angehört. Ok dachte ich mir und stellte dann die Frage die ich eigentlich beantwortet haben wollte. Sie lautete: Dürfen denn dann Ein-Euro-Jobber die vom zuständigen Jobcenter in einem Arbeitsfeld der Diakonie arbeiten wenn diese nicht evangelisch getauft sind und auch nicht einer christlichen Kirche angehören. Die nette Dame sagte mir dann, ich müsse bei der zuständigen Landes Diakonie anrufen, die könnten mir vielleicht weiter helfen.

Gesagt getan,  um ziemlich genau 11:35 Uhr rief ich dann die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe in Münster an. Dort hatte sich wieder eine sehr nette Dame gemeldet (Name ist mir bekannt) und ich stellte auch ihr die Frage: Kann ich eine Tätigkeit innerhalb der Diakonie ohne das ich einer Kirche angehöre bekommen. Auch von dieser netten Dame bekam ich zuhören, das es zwingend notwendig ist evangelisch getauft zu sein und einer christlichen Kirche zugehörig zu sein. Dann erkundigte ich mich auch bei ihr, wie es denn dann mit Ein-Euro-Jobber aussehen würde. Diese nette Dame sagte mir das wüsste sie nicht, gab mir aber eine Telefon-Nummer in Düsseldorf, dort könne man mir arbeitsrechtliche Fragen beantworten.

Auch dort hatte ich angerufen, ich wollte doch endlich meine Frage beantwortet haben. Um 12:32 Uhr rief ich dann in Düsseldorf an und es meldete sich wieder eine sehr nette Dame (Name ist mir bekannt). Ich stellte ihr meine Fragen und bekam zur Antwort, „Eine Rechtsberatung kann ich ihnen nicht geben, weil sie eine Privatperson sind“ Schade dachte ich mir, aber aufgeben wollte ich auch nicht.

Ich rief dann das Diakonische Werk im Kirchenkreis Niederberg e.V. in Velbert an.
Auch dort meldete sie wieder eine nett Dame (Name ist mir bekannt) der ich dann meine beiden Fragen stellte. Nach einer kurzen Erkundigung, meldete sie sich wieder am Telefon und teilte mir folgendes mit:
Für alle Festanstellungen bei der Diakonie ist es zwingend nötig evangelisch getauft zu sein und einer christlichen Kirche an zu gehören. Für Ein-Euro-Jobber gelte dieses aber nicht, weil es sich um keine Festanstellung handelt. Ich bedankte mich bei ihr, legte dann auf und dachte mir „endlich beantwortet“.

Nun ja, das es sich bei Ein-Euro-Jobber die von ihrem zuständigen Jobcenter mit Sanktionsandrohung zu sinnloser Arbeit genötigt werden und nicht nur billig Arbeitskräfte sind, sondern vielmehr billigst Arbeitskräfte und sogenannte gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel die Diakonie gerne diese in ihren Arbeitsfeldern arbeiten lässt steht außer Zweifel. Natürlich immer mit dem Argument, das Langzeitarbeitslose die SGB II Leistungen empfangen so wieder zurück ins reguläre Arbeitsleben gebracht werden. Dass das aber sehr selten bis gar nicht funktioniert, und Ein-Euro-Jobber trotzdem auf Hartz IV-Leistungen während und auch nach dem Ein-Euro-Job angewiesen sind, bedeutet wohl nichts und dass das dem Steuerzahler noch zusätzliches Geld kostet, wohl auch nicht.

Diejenigen die auf jeden Fall dabei auf die Strecke bleiben sind arbeitswillige Hartz IV-Leistungsbezieher denen man nicht einmal den Hauch einer Chance gibt.


3)
Das Bundessozialgericht hat ein Urteil zu unzulässigen Ein-Euro-Jobs gesprochen

Wenn das Jobcenter einen sogenannten Kunden „Hartz IV-Empfänger“ in einem rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermittelt, können Hartz IV Leistungsberechtigte Personen nachträglich mehr Geld fordern.

Allerdings sollen sich Betroffene nicht zu viel Zeit mit einer Rückforderung lassen, weil eventuell Teilansprüche sonst verloren gehen.

Lese den Artikel dazu, dort ist auch das Aktenzeichen vom hinterlegt. »


Lese auch:
Armut unter Schwarz-Gelb stark gestiegen »

(MM)

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